Geförderte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" läuft bis 31.12.2026.  Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer wird gefördert?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Nicht gefördert werden:

Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot), Vermittlungstätigkeiten beinhalten, auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Fördersatz:

Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg, Region Trier 

80 % maximaler Zuschuss: 2.800 Euro

Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin, Region Leipzig 

50 %  maximaler Zuschuss:  1.750 Euro

Wer darf beraten?

In der Auswahl des Beratungsunternehmens ist das antragstellende Unternehmen frei, sofern das Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass es sich um selbständige Beraterinnen, Berater und Beratungsunternehmen handelt, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Sie müssen darüber hinaus die erforderlichen Fähigkeiten und notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden.

Flyer zum Förderprogramm:

Kontakt

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