Potentialberatung (NRW)

Baum

Potentialberatung

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Verwendungszweck

Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung (Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen.

Mit der Beratung sollen

  • Stärken und Schwächen eines Unternehmens ermittelt,
  • Lösungswege und Handlungsziele entwickelt,
  • ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und
  • entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden. 

Umfang und Konditionen

Förderart: Zuschuss

  • Förderumfang: 50% der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag
  • Förderhöhe: max. 500 € pro Beratungstag
  • Förderdauer: max. 10 Beratungstage in 36 Monaten
  • Die Förderung erfolgt als De-minimus-Beihilfe

 Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.
  • Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert.
  • Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig.
  • Für die Umsetzung der Förderung wird eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen vorausgesetzt.
  • Die Förderung muss innerhalb von neun Monaten nach der Beratung durch die Beratungsstelle beantragt werden.

 

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Potentialberatung/15183/produktdetail.html