Potentialberatung (NRW)
Potentialberatung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Verwendungszweck
Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung (Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen.
Mit der Beratung sollen
- Stärken und Schwächen eines Unternehmens ermittelt,
- Lösungswege und Handlungsziele entwickelt,
- ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und
- entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden.
Umfang und Konditionen
Förderart: Zuschuss
- Förderumfang: 50% der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag
- Förderhöhe: max. 500 € pro Beratungstag
- Förderdauer: max. 10 Beratungstage in 36 Monaten
- Die Förderung erfolgt als De-minimus-Beihilfe
Voraussetzungen
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.
- Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. Telefonische Beratungen werden nicht gefördert.
- Die Zuschüsse werden nur für die Beratung gewährt, Vor- und Nachbereitungszeiten sind nicht förderfähig.
- Für die Umsetzung der Förderung wird eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen vorausgesetzt.
- Die Förderung muss innerhalb von neun Monaten nach der Beratung durch die Beratungsstelle beantragt werden.
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Potentialberatung/15183/produktdetail.html